top of page

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Bei Jugendlichen, die bei Ausbildungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind, führen wir die vorgeschriebene  Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzrichtlinien durch.

Um diese Untersuchung durchführen zu können, müssen Sie als Patient vorher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde einen entsprechenden Berechtigungsschein besorgen.

Neben einer Erhebung der Krankenvorgeschichte und Risikofaktoren finden eine gründliche körperliche Untersuchung sowie die Überprüfung des Impfpasses statt.  Anschließend werden Sie, falls erforderlich, bezüglich gesundheitlichen Risiken in Bezug auf Ihren beabsichtigten Beruf beraten.

bottom of page