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Gesundheitsuntersuchung
Ab einem Alter von 35 Jahren können Sie alle 3 Jahre die Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Seit diesem Jahr ist es auch für Patienten zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig möglich diese Untersuchung durchführen zu lassen.
Bei der Gesundheitsuntersuchung werden Sie zu Vorerkrankungen, sowie Krankheiten von Familienmitgliedern und aktuellen Beschwerden befragt; es wird eine vollständige körperliche Untersuchung durchgeführt; es erfolgt eine Blutentnahme sowie eine Urinuntersuchung; Ihr Impfausweis wird kontrolliert und es findet eine Beratung bezüglich Risikofaktoren und/ oder Verdachtsdiagnosen statt.
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