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Hautkrebsscreening

Anspruch auf das Hautkrebsscreening haben Patienten ab einem Alter von 35 Jahren. Alle zwei Jahre kann die Untersuchung wiederholt werden. Gerne führen wir diese Untersuchung auch im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung durch.

Bei der Untersuchung geht es darum, Auffälligkeiten möglichst früh zu entdecken, denn Hautkrebs zählt zu einer der häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Dazu wird Ihre Haut von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin von Kopf bis Fuß untersucht. Falls Auffälligkeiten festgestellt werden, würden Sie zur weiteren Abklärung zu einem Facharzt überwiesen.

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Kontakt

Gemeinschaftspraxis
Dr. Fritzsche & Sh. Cyrus
angestellte Ärzte

Dr. Liedtke, Dr. Kottmann, dr. Dömötör

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34497 Korbach

Telefon   05631/8173
Fax         05631/65727
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